Property law verständlich gemacht – Ihr Wissenshub
Immobilienrecht ist komplex. Wir übersetzen Fachbegriffe, Verfahren und Rechtsgrundlagen in klare Sprache – und stehen Ihnen mit persönlicher Beratung zur Seite, wenn es darauf ankommt.
Glossar: Zentrale Begriffe im Property law
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fachbegriffe des schweizerischen Immobilien- und Sachenrechts – prägnant erklärt und praxisnah eingeordnet.
| Begriff | Erklärung |
|---|---|
| Grundbuch | Das öffentliche Register, in dem sämtliche Grundstücke, deren Eigentümer sowie dingliche Rechte und Lasten eingetragen sind. Es bildet die Grundlage für den Nachweis von Eigentum in der Schweiz und geniesst öffentlichen Glauben gemäss Art. 973 ZGB. |
| Dienstbarkeit | Ein beschränktes dingliches Recht, das den Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, eine bestimmte Nutzung durch Dritte zu dulden – etwa ein Wegrecht oder ein Leitungsrecht. Dienstbarkeiten werden im Grundbuch eingetragen und binden auch Rechtsnachfolger. |
| Stockwerkeigentum | Eine besondere Form des Miteigentums, bei der einzelne Gebäudeteile (Wohnungen, Geschäftsräume) als Sonderrecht ausgestaltet sind. Die Regelung erfolgt über ein Begründungsreglement und eine Nutzungsordnung. |
| Baurecht | Das Recht, auf fremdem Boden ein Bauwerk zu errichten und zu unterhalten (Art. 779 ZGB). Das Baurecht wird als selbständiges Recht im Grundbuch eingetragen und kann bis zu 100 Jahre dauern. |
| Vorkaufsrecht | Ein vertragliches oder gesetzliches Recht, bei einem beabsichtigten Verkauf eines Grundstücks in den Kaufvertrag einzutreten. Gesetzliche Vorkaufsrechte bestehen etwa zugunsten von Miteigentümern. |
| Grundpfandrecht | Ein dingliches Sicherungsrecht an einem Grundstück, das dem Gläubiger bei Nichterfüllung einer Forderung das Recht auf Verwertung gibt. In der Praxis meist als Grundpfandverschreibung oder Schuldbrief ausgestaltet. |
| Nutzniessung | Das umfassende Nutzungsrecht an einer fremden Sache, das dem Berechtigten Besitz, Gebrauch und Fruchtgenuss einräumt, ohne die Substanz zu verändern (Art. 745 ff. ZGB). |
Ihr Weg zu rechtlicher Klarheit
Ob Kauf, Verkauf oder Streitfall – jede Immobiliensituation durchläuft typische Phasen. Wir begleiten Sie in jeder davon.
Situationsanalyse
Wir erfassen Ihre Ausgangslage: Grundbuchauszüge, bestehende Verträge, offene Fragen. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie eine erste Einschätzung der Rechtslage.
Rechtsklärung
Wir prüfen Dienstbarkeiten, Eigentumsansprüche und vertragliche Bindungen. Dabei identifizieren wir Risiken und Handlungsoptionen, die auf Ihre Situation zugeschnitten sind.
Strategieentwicklung
Gemeinsam legen wir fest, ob Verhandlung, Mediation oder gerichtliche Durchsetzung der richtige Weg ist. Sie erhalten einen konkreten Massnahmenplan mit Zeitrahmen.
Umsetzung und Abschluss
Wir begleiten die Umsetzung: Vertragsentwürfe, Grundbuchanmeldungen, Verhandlungsführung. Erst wenn Ihre Rechte gesichert sind, ist unser Auftrag abgeschlossen.
Warum fundiertes Property law entscheidend ist
In der Schweiz ist Grundeigentum nicht nur ein wirtschaftlicher Wert – es ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht. Die Eigentumsgarantie nach Art. 26 BV schützt vor staatlichen Eingriffen, doch im Verhältnis zwischen Privaten entstehen regelmässig komplexe Rechtsfragen: Wo verläuft die Grenze? Wer darf den Weg nutzen? Welche Pflichten ergeben sich aus einer Dienstbarkeit, die vor Jahrzehnten eingetragen wurde?
Unser Ansatz verbindet akademische Tiefe mit praktischer Erfahrung. Wir kennen die Besonderheiten des bernischen Grundbuchwesens ebenso wie die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zu nachbarrechtlichen Streitigkeiten. Diese Kombination ermöglicht es uns, Ihnen nicht nur zu sagen, was das Gesetz vorsieht, sondern auch, wie Gerichte in vergleichbaren Fällen entschieden haben.
Besonders bei Stockwerkeigentum, wo die Interessen vieler Parteien aufeinandertreffen, ist präzise rechtliche Begleitung unverzichtbar. Streitigkeiten über Sondernutzungsrechte, Erneuerungsfonds oder bauliche Veränderungen können ohne fachkundige Beratung schnell eskalieren.
Unsere Kompetenzlandkarte im Immobilienrecht
Eigentumsübertragung
Begleitung von Immobilienkäufen und -verkäufen: Due Diligence, Vertragsprüfung, Koordination mit Notariat und Grundbuchamt. Wir stellen sicher, dass der Eigentumsübergang rechtlich einwandfrei erfolgt.
Dienstbarkeiten und Grundlasten
Begründung, Änderung und Löschung von Dienstbarkeiten. Beratung bei Konflikten über Wegrechte, Bauverbote oder Nutzungsbeschränkungen. Vertretung vor Gericht bei strittigen Auslegungsfragen.
Stockwerkeigentum
Erstellung und Überarbeitung von Begründungsreglementen, Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften, Vertretung bei Anfechtungen von Versammlungsbeschlüssen.
Grundpfandrecht und Finanzierung
Beratung bei der Bestellung und Ablösung von Grundpfandrechten, Prüfung von Hypothekarverträgen, Vertretung bei Zwangsverwertungen und Betreibungen auf Grundpfandverwertung.
Bau- und Planungsrecht
Schnittstelle zwischen privatem und öffentlichem Recht: Baubewilligungen, Einsprachen, Zonenplanänderungen und die Durchsetzung oder Abwehr von Enteignungen.
Erbschafts- und Nachlassimmobilien
Wenn Immobilien Teil eines Nachlasses sind, entstehen besondere Herausforderungen: Erbteilung, Nutzungsregelungen unter Erben, Vorkaufsrechte und die steuerlichen Folgen von Eigentumsübertragungen im Erbfall.
Welche Rechtsfrage beschäftigt Sie?
Wählen Sie die Situation, die am besten zu Ihrem Anliegen passt. So können wir Ihre Anfrage gezielt einordnen.
Ich kaufe oder verkaufe eine Immobilie
Vertragsprüfung, Grundbuchfragen, Due Diligence – alles rund um den Eigentumsübergang.
Ich habe einen Nachbarschaftskonflikt
Grenzstreitigkeiten, Immissionen, strittige Wegrechte oder Nutzungskonflikte.
Es geht um Stockwerkeigentum
Versammlungsbeschlüsse, Sondernutzungsrechte, Erneuerungsfonds, Reglementsänderungen.
Eine Immobilie ist Teil eines Nachlasses
Erbteilung, Nutzungsregelungen, Vorkaufsrechte, steuerliche Optimierung.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Erstberatung im Immobilienrecht?
Wie lange dauert eine Eigentumsübertragung im Kanton Bern?
Kann eine Dienstbarkeit nachträglich geändert oder gelöscht werden?
Brauche ich einen Anwalt für den Immobilienkauf?
Ihre Anfrage an uns
Direkt erreichen
Telefon: +41 31 655 27 58
E-Mail: [email protected]
Adresse:
6582 Uraniastrasse, 3011 Bern, Bern, Switzerland
Termine nach Vereinbarung. Erstberatungen sind auch per Videoanruf möglich.
Rechtliche Hinweise
Datenschutzerklärung
Die Betreiberin dieser Website, Evergreen Property Rights, nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese freiwillig mitteilen, etwa über das Kontaktformular. Wir verwenden Ihre Daten ausschliesslich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und geben sie nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
Beim Besuch unserer Website werden automatisch technische Daten erfasst (IP-Adresse, Browsertyp, Zugriffszeit). Diese Daten werden anonymisiert ausgewertet und dienen der Sicherstellung des technischen Betriebs. Cookies werden nur mit Ihrer Einwilligung gesetzt. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG).
Nutzungsbedingungen
Die Inhalte dieser Website dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Obwohl wir uns um Richtigkeit und Aktualität bemühen, übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Wir behalten uns vor, Inhalte jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Links zu externen Websites werden nicht überwacht; für deren Inhalte übernehmen wir keine Haftung.
Haftungsausschluss
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte – einschliesslich des Glossars und der erläuternden Texte – ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Sachverhalt ist einzigartig und erfordert eine auf die konkreten Umstände abgestimmte Beurteilung. Wir haften nicht für Schäden, die aus der Verwendung der hier bereitgestellten Informationen entstehen.
Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei. Die Angaben auf dieser Website begründen kein Mandatsverhältnis.