P Evergreen Property Rights

Property law verständlich gemacht – Ihr Wissenshub

Immobilienrecht ist komplex. Wir übersetzen Fachbegriffe, Verfahren und Rechtsgrundlagen in klare Sprache – und stehen Ihnen mit persönlicher Beratung zur Seite, wenn es darauf ankommt.

Wussten Sie? – Rund 38 % aller Immobilienstreitigkeiten in der Schweiz entstehen durch unklare Dienstbarkeiten im Grundbuch.

Glossar: Zentrale Begriffe im Property law

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fachbegriffe des schweizerischen Immobilien- und Sachenrechts – prägnant erklärt und praxisnah eingeordnet.

BegriffErklärung
GrundbuchDas öffentliche Register, in dem sämtliche Grundstücke, deren Eigentümer sowie dingliche Rechte und Lasten eingetragen sind. Es bildet die Grundlage für den Nachweis von Eigentum in der Schweiz und geniesst öffentlichen Glauben gemäss Art. 973 ZGB.
DienstbarkeitEin beschränktes dingliches Recht, das den Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, eine bestimmte Nutzung durch Dritte zu dulden – etwa ein Wegrecht oder ein Leitungsrecht. Dienstbarkeiten werden im Grundbuch eingetragen und binden auch Rechtsnachfolger.
StockwerkeigentumEine besondere Form des Miteigentums, bei der einzelne Gebäudeteile (Wohnungen, Geschäftsräume) als Sonderrecht ausgestaltet sind. Die Regelung erfolgt über ein Begründungsreglement und eine Nutzungsordnung.
BaurechtDas Recht, auf fremdem Boden ein Bauwerk zu errichten und zu unterhalten (Art. 779 ZGB). Das Baurecht wird als selbständiges Recht im Grundbuch eingetragen und kann bis zu 100 Jahre dauern.
VorkaufsrechtEin vertragliches oder gesetzliches Recht, bei einem beabsichtigten Verkauf eines Grundstücks in den Kaufvertrag einzutreten. Gesetzliche Vorkaufsrechte bestehen etwa zugunsten von Miteigentümern.
GrundpfandrechtEin dingliches Sicherungsrecht an einem Grundstück, das dem Gläubiger bei Nichterfüllung einer Forderung das Recht auf Verwertung gibt. In der Praxis meist als Grundpfandverschreibung oder Schuldbrief ausgestaltet.
NutzniessungDas umfassende Nutzungsrecht an einer fremden Sache, das dem Berechtigten Besitz, Gebrauch und Fruchtgenuss einräumt, ohne die Substanz zu verändern (Art. 745 ff. ZGB).

Ihr Weg zu rechtlicher Klarheit

Ob Kauf, Verkauf oder Streitfall – jede Immobiliensituation durchläuft typische Phasen. Wir begleiten Sie in jeder davon.

1

Situationsanalyse

Wir erfassen Ihre Ausgangslage: Grundbuchauszüge, bestehende Verträge, offene Fragen. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie eine erste Einschätzung der Rechtslage.

2

Rechtsklärung

Wir prüfen Dienstbarkeiten, Eigentumsansprüche und vertragliche Bindungen. Dabei identifizieren wir Risiken und Handlungsoptionen, die auf Ihre Situation zugeschnitten sind.

3

Strategieentwicklung

Gemeinsam legen wir fest, ob Verhandlung, Mediation oder gerichtliche Durchsetzung der richtige Weg ist. Sie erhalten einen konkreten Massnahmenplan mit Zeitrahmen.

4

Umsetzung und Abschluss

Wir begleiten die Umsetzung: Vertragsentwürfe, Grundbuchanmeldungen, Verhandlungsführung. Erst wenn Ihre Rechte gesichert sind, ist unser Auftrag abgeschlossen.

Warum fundiertes Property law entscheidend ist

In der Schweiz ist Grundeigentum nicht nur ein wirtschaftlicher Wert – es ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht. Die Eigentumsgarantie nach Art. 26 BV schützt vor staatlichen Eingriffen, doch im Verhältnis zwischen Privaten entstehen regelmässig komplexe Rechtsfragen: Wo verläuft die Grenze? Wer darf den Weg nutzen? Welche Pflichten ergeben sich aus einer Dienstbarkeit, die vor Jahrzehnten eingetragen wurde?

Unser Ansatz verbindet akademische Tiefe mit praktischer Erfahrung. Wir kennen die Besonderheiten des bernischen Grundbuchwesens ebenso wie die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zu nachbarrechtlichen Streitigkeiten. Diese Kombination ermöglicht es uns, Ihnen nicht nur zu sagen, was das Gesetz vorsieht, sondern auch, wie Gerichte in vergleichbaren Fällen entschieden haben.

Besonders bei Stockwerkeigentum, wo die Interessen vieler Parteien aufeinandertreffen, ist präzise rechtliche Begleitung unverzichtbar. Streitigkeiten über Sondernutzungsrechte, Erneuerungsfonds oder bauliche Veränderungen können ohne fachkundige Beratung schnell eskalieren.

Wohnquartier in Bern aus der Vogelperspektive

Unsere Kompetenzlandkarte im Immobilienrecht

Eigentumsübertragung

Begleitung von Immobilienkäufen und -verkäufen: Due Diligence, Vertragsprüfung, Koordination mit Notariat und Grundbuchamt. Wir stellen sicher, dass der Eigentumsübergang rechtlich einwandfrei erfolgt.

Über 420 begleitete Transaktionen seit 2013

Dienstbarkeiten und Grundlasten

Begründung, Änderung und Löschung von Dienstbarkeiten. Beratung bei Konflikten über Wegrechte, Bauverbote oder Nutzungsbeschränkungen. Vertretung vor Gericht bei strittigen Auslegungsfragen.

Spezialisierung auf nachbarrechtliche Konstellationen

Stockwerkeigentum

Erstellung und Überarbeitung von Begründungsreglementen, Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften, Vertretung bei Anfechtungen von Versammlungsbeschlüssen.

Grundpfandrecht und Finanzierung

Beratung bei der Bestellung und Ablösung von Grundpfandrechten, Prüfung von Hypothekarverträgen, Vertretung bei Zwangsverwertungen und Betreibungen auf Grundpfandverwertung.

Bau- und Planungsrecht

Schnittstelle zwischen privatem und öffentlichem Recht: Baubewilligungen, Einsprachen, Zonenplanänderungen und die Durchsetzung oder Abwehr von Enteignungen.

Enge Zusammenarbeit mit Berner Baubehörden

Erbschafts- und Nachlassimmobilien

Wenn Immobilien Teil eines Nachlasses sind, entstehen besondere Herausforderungen: Erbteilung, Nutzungsregelungen unter Erben, Vorkaufsrechte und die steuerlichen Folgen von Eigentumsübertragungen im Erbfall.

Notariatsdokumente auf einem Schreibtisch
«Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Der Unterschied liegt in der Qualität der Beratung.» – Grundsatz unserer Kanzlei, seit der Gründung

Welche Rechtsfrage beschäftigt Sie?

Wählen Sie die Situation, die am besten zu Ihrem Anliegen passt. So können wir Ihre Anfrage gezielt einordnen.

Ich kaufe oder verkaufe eine Immobilie

Vertragsprüfung, Grundbuchfragen, Due Diligence – alles rund um den Eigentumsübergang.

Ich habe einen Nachbarschaftskonflikt

Grenzstreitigkeiten, Immissionen, strittige Wegrechte oder Nutzungskonflikte.

Es geht um Stockwerkeigentum

Versammlungsbeschlüsse, Sondernutzungsrechte, Erneuerungsfonds, Reglementsänderungen.

Eine Immobilie ist Teil eines Nachlasses

Erbteilung, Nutzungsregelungen, Vorkaufsrechte, steuerliche Optimierung.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Erstberatung im Immobilienrecht?
Unsere Erstberatung dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten und wird pauschal mit CHF 250 abgerechnet. In diesem Gespräch klären wir Ihre Ausgangslage, identifizieren die zentralen Rechtsfragen und geben eine erste Einschätzung zu Handlungsoptionen und voraussichtlichen Kosten einer weitergehenden Beratung oder Vertretung.
Wie lange dauert eine Eigentumsübertragung im Kanton Bern?
Nach Unterzeichnung des notariell beurkundeten Kaufvertrags dauert die Eintragung im Grundbuch in der Regel zwei bis vier Wochen. Die Gesamtdauer hängt von der Komplexität der Transaktion ab – insbesondere bei bestehenden Grundpfandrechten, Vorkaufsrechten oder Dienstbarkeiten kann der Prozess länger dauern. Wir koordinieren alle Schritte mit dem Notariat und dem Grundbuchamt, damit keine unnötigen Verzögerungen entstehen.
Kann eine Dienstbarkeit nachträglich geändert oder gelöscht werden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Dienstbarkeit kann durch Vereinbarung der beteiligten Parteien geändert oder aufgehoben werden. Fehlt die Einigung, kann der belastete Eigentümer unter Umständen gerichtlich die Löschung verlangen – etwa wenn die Dienstbarkeit jedes Interesse für den Berechtigten verloren hat (Art. 736 ZGB). Wir prüfen Ihre Situation und beraten Sie über die Erfolgsaussichten.
Brauche ich einen Anwalt für den Immobilienkauf?
Gesetzlich ist die anwaltliche Vertretung beim Immobilienkauf nicht vorgeschrieben. Allerdings empfehlen wir dringend eine unabhängige rechtliche Prüfung, insbesondere bei komplexeren Konstellationen wie Baurecht, Stockwerkeigentum oder wenn Dienstbarkeiten bestehen. Der Notar wahrt die Interessen beider Parteien gleichermassen – ein eigener Anwalt sichert gezielt Ihre Position ab.

Ihre Anfrage an uns

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen.

Direkt erreichen

Telefon: +41 31 655 27 58

E-Mail: [email protected]

Adresse:
6582 Uraniastrasse, 3011 Bern, Bern, Switzerland

Termine nach Vereinbarung. Erstberatungen sind auch per Videoanruf möglich.

Aussenansicht unserer Kanzlei in Bern

Rechtliche Hinweise

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